Von Ronald, Gründer von Vertragsradar · Veröffentlicht am 8. Juni 2026

Kündigungsfrist berechnen: So verpasst du keinen Stichtag mehr

Kurz gesagt: Spätester Kündigungstag = Vertragsende minus Kündigungsfrist — und es zählt der Eingang beim Anbieter, nicht dein Absendedatum. Seit der Gesetzesreform 2022 dürfen Neuverträge nach der Mindestlaufzeit nur noch eine Frist von maximal einem Monat haben. Unten findest du eine Tabelle mit den typischen Fristen pro Vertragstyp.

Die Rechenregel — mit Beispiel

Die Formel ist simpel, der Teufel steckt im Detail:

Spätester Kündigungstag = Vertragsende − Kündigungsfrist

Beispiel: Dein Handyvertrag läuft bis zum 30.11.2026, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dann muss deine Kündigung spätestens am 30.08.2026 beim Anbieter eingegangen sein. Nicht abgeschickt — eingegangen. Ein Brief, der am 30.08. in den Briefkasten geht, kommt zu spät.

Deshalb gilt: Mindestens eine Woche Puffer einplanen und eine Form mit Nachweis wählen — Kündigungsbutton mit Bestätigung, E-Mail mit Antwort oder Einwurfeinschreiben.

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Typische Kündigungsfristen nach Vertragstyp

VertragstypÜbliche FristBesonderheit
Mobilfunk / Internet1 MonatNeuverträge seit 03/2022; ältere Verträge teils 3 Monate
Strom / Gas (Sondervertrag)laut Vertrag, oft 1 MonatGrundversorgung: jederzeit mit 2 Wochen
Versicherungen3 Monate zum VersicherungsjahrKfz: Stichtag meist 30.11.
Fitnessstudio1 Monat nach MindestlaufzeitNeuverträge seit 03/2022
Streaming / Software-Abosmeist monatlichJahresabos: rechtzeitig vor Ablauf
Wohnungsmiete3 Monategesetzlich, zum Monatsende +3

Richtwerte — maßgeblich ist immer dein konkreter Vertrag.

Deine Rechte seit der Gesetzesreform

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat die Spielregeln deutlich verbessert. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt:

Wichtig: Für Altverträge (vor März 2022) können noch die alten, längeren Fristen gelten. Gerade bei denen lohnt sich der Blick in den Vertrag — oder einmal sauber in eine Übersicht eintragen.

Drei Fehler, die fast jeder macht

  1. Absenden mit Zugang verwechseln: Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung beim Anbieter ankommt. Puffer einplanen.
  2. Nur das Vertragsende notieren: Der relevante Termin ist der späteste Kündigungstag — der liegt 1–3 Monate davor.
  3. Keinen Nachweis aufheben: Kündigungsbestätigung speichern. Ohne Nachweis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich die Kündigungsfrist?

Vertragsende minus Kündigungsfrist. Beispiel: Vertragsende 30.11., Frist 3 Monate → Kündigung muss bis 30.08. eingegangen sein.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag verlängert sich. Bei Neuverträgen (ab März 2022) kannst du danach aber jederzeit mit einem Monat Frist kündigen — die Jahres-Zwangsverlängerung gibt es dort nicht mehr.

Zählt das Absendedatum?

Nein, der Zugang beim Anbieter zählt. Deshalb Puffer einplanen und eine Form mit Nachweis wählen.

Was ist der Kündigungsbutton?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigen-Schaltfläche bei Anbietern mit Online-Abschluss. Die Bestätigung danach unbedingt als Nachweis speichern.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer dein konkreter Vertrag und die aktuelle Rechtslage.